Versicherung rückabwickeln - Lebens- und Rentenversicherung, LV Widerruf
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Widerrufen Sie Ihre Lebens-/Rentenversicherung!

  Geld zurück!

  Mit Mehrertrag!

  Kostenfreie Überprüfung!

 


Sind Sie ebenfalls mit Ihrer Lebensversicherung unzufrieden?

Möchten sie am liebsten das Geld rausholen?

Kein Problem! Wir holen sogar mehr Geld aus dem Vertrag!
Anwaltshonorar nur im Erfolgsfall. Keine Vorauszahlung. Kein Risko.

 

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Unfassbar: Experten erzielen Durchbruch beim Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen!

Experten wie Prof. Dr. Philipp Schade führen Sie zum Erfolg!



  • Initiative LV-Widerruf schafft scheinbar Unmögliches
  • Aus kompliziert und langwierig wird einfach und lukrativ
  • Viel mehr Betroffene als beim Dieselskandal

  • Anerkanntes Gutachten zur Entschädigungshöhe
  • Hohe Entschädigungen für Verträge mit Beginn zwischen 1991 und 2007
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Seit dem Jahr 2014 existieren immer mehr Urteile des Bundesgerichtshofs,
welche die Rechte der Verbraucher massiv stärken.
Eine einzigartige Chance für Sie, mehr aus Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung herauszuholen.
Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung noch läuft,
gekündigt ist oder bereits ausgelaufen ist.


 

Darum haben Sie Anrecht auf Ihr Geld!


Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

In den Jahren 1991 bis 2007 wurden Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielten. Solche Verträge dürfen rückabgewickelt werden. Da das Versicherungsunternehmen mit Ihrem Geld arbeiten konnte, haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung.

Der BGH bestätigt in seinem Urteil vom 29.07.2015 nochmals, dass Renten- und Lebensversicherungen, die zwischen 1991 und 2007 geschlossen wurden, auch noch Jahre später widersprochen werden kann.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Widerspruchsbelehrung unwirksam war, was erfahrungsgemäß bei der überwiegenden Anzahl der Lebensversicherungen auch der Fall ist.


Nutzen Sie daher die Chance und holen Geld, das Ihnen zusteht, von der Versicherung zurück!


Drei Schritte zum Erfolg


1. Kostenfreie Ersteinschätzung

Unsere Partneranwälte erstellen kostenfrei eine Ersteinschätzung nach aktueller BGH-Rechtsprechung. Außerdem können Sie jederzeit eine kostenlose Beratung für Ihren Vertrag in Anspruch nehmen.

2. Vertrag widerrufen

Wenn durch unsere Partner festgestellt wurde, dass der Vertrag fehlerhaft war und widerrufen werden kann, gibt es mehrere Möglichkeiten, die mit Ihnen zusammen erörtert werden.

3. Mehrertrag erhalten

Sobald der Vertrag erfolgreich widerrufen werden konnte, erhält der Kunde den erwirkten Mehrertrag aus seiner Police. Je nach Fall und Versicherungsgesellschaft kann das dauern – darum gibt es die Möglichkeit, den Vertrag vorab durch unsere Partneranwälte – abhängig vom Kundenwunsch – kündigen zu lassen. Der Rückkaufswert der Police wird dann, über den beauftragten Anwalt an den Kunden ausbezahlt.


Worauf warten Sie?

Lassen Sie Ihren gekündigten Vertrag kostenlos überprüfen!
Sehr wahrscheinlich erhalten Sie erneut Geld von Ihrer (ehemaligen) Versicherung!


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Wir unterstützen Sie gerne!

Telefon: 08671 9641-70

Sie erreichen uns werktags von 8 Uhr bis 17 Uhr. Freitags bis 16 Uhr.

Weitere Infos unter www.ruhestandplanen.de


Unsere Servicepartner

Wir arbeiten ausschließlich mit staatlich anerkannten Rechtsdienstleistern und Kanzleien zusammen!